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Neue Chancen für die Elimination von Hepatitis C in Deutschland durch die Änderung der DGVS Leitlinie und den Wegfall des Arztvorbehalts bei Hepatitis C | GileadPro

Neue Chancen für die Elimination von Hepatitis C in Deutschland

Hepatitis C: neues Addendum der S3-Leitlinie und Wegfall des Arztvorbehalts bei Schnelltests

Durch zwei Veränderungen in 2020 versprechen sich Expert*innen deutliche Verbesserungen im Kampf gegen die Hepatitis C in Deutschland:

Da ist erstens das neue Addendum der ärztlichen S3-Leitlinie, durch das eine Behandlung nun sofort beginnen kann, wenn eine akute Hepatitis C ausgeschlossen und die Infektion als chronisch eingeordnet werden kann. Damit entfällt für die allermeisten Patient*innen die sechsmonatige Wartezeit zwischen Diagnose und Therapiebeginn.1 Warum das so wichtig ist? Die Hepatitis C lässt sich umso effektiver bekämpfen, je einfacher der Zugang zur Diagnostik ist und je schneller die Therapie erfolgen kann – vor allem bei Patient*innen mit instabilen Lebensverhältnissen.

Die zweite Chance bietet sich durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die den Arztvorbehalt für die Durchführung eines Hepatitis-C Schnelltests abgeschafft hat. Seither können diese Tests unkompliziert am „Point-of-Care“ durchgeführt werden – beispielsweise in Einrichtungen der Suchthilfe und der Drogenberatung.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bis zum Februar 2020 durften selbst Schnelltests für eine HCV- oder HIV-Infektion nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Für Drogenberatungsstellen ein Hindernis, denn hier sind Ärzt*innen allenfalls an wenigen Stunden pro Woche vor Ort. Am 1. März 2020 trat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, wonach „patientennahe Schnelltests auf HIV, Hepatitis-C-Virus …“ auch in Abwesenheit eines Arztes durchgeführt werden können. Ausschlaggebend ist der §24 IfSG.

1 Sarrazin C et al. Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektion. Z Gastroenterol 2020; 58: 1110–1131.

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Änderung des Infektions-schutzgesetzes